Arzneimittelimporte
In Deutschland angebotene Arzneimittel müssen in Deutschland zugelassen sein. Ausländische Arzneimittel kommen auf verschiedenen Wegen legal nach Deutschland. Hier ein paar Begriffsbestimmungen:
- Einzelimport nach §73(3) Arzneimittelgesetz: In Einzelfällen dürfen Apotheken Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen (aber auch nicht verboten) sind, im Ausland jedoch regulär auf dem Markt sind, für Patienten besorgen. §73 kennt noch einige weitere Ausnahmen.
- Bei Arzneimittelengpässen kann die Behörde nach § 4 Absatz 1 der Medizinischen Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung das Inverkehrbringen von ausländischer Ware für einen befristeten Zeitraum ermöglichen.
- Reimport: In Deutschland hergestellte Ware, die der pharmazeutische Unternehmer ins Ausland verkauft und die von einer anderen Firma dort eingekauft und hier wieder auf den Markt gebracht wird, ist ein Reimport. Wegen der globalen Produktionsketten spielen Reimporte keine nennenswerte Rolle mehr.
- Parallelimport: Im Ausland hergestellte Ware, die hier zusätzlich zum Originalanbieter von einer weiteren Firma auf den Markt gebracht wird, ist ein Parallelimport.
Reimporte und Parallelimporte fasse ich im folgenden als Grauimporte zusammen, um diese geht es hier. Grauimporteuere müssen über eine Herstellungserlaubnis verfügen, da Umpacken und mit Beipackzetteln versehen unter den Begriff der Arzneimittelherstellung fällt. Grauimporte brauchen zudem eine Zulassung; da Bezug auf die Originalzulassung genommen wird, ist das ein eher formeller Akt.
Warum gibt es Grauimporte?
Arzneimittelpreise (bei Originalanbietern) haben nichts mit Herstellungskosten zu tun. Für die Preisfindung wird zum Beispiel die Kaufkraft eines Landes betrachtet, oder man orientiert sich daran, was die Behandlung einer Krankheit mit anderen Mitteln kosten würde. Neben dem Wunschpreis des Anbieters gibt es aber auch den Preis, den eine Volkswirtschaft zu zahlen bereit ist. In Deutschland werden Erstattungspreise zwischen Gemeinsamem Bundesausschuss und Anbietern ausgehandelt oder – wenn es keinen therapeutischen Fortschritt gibt – ein Festbetrag angewandt. Andere Länder haben andere Maßnahmen, zum Beispiel bezahlt man maximal die Hälfte der deutschen Preise. Damit gibt es also ein deutliches Preisgefälle.
Grauimporte nutzen zunächst den Importeuren; schließlich dürfen sie einen Teil des Preisunterschiedes als Gewinn verbuchen. Falls der Preisunterschied nennenswert ist, haben Grauimporte auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Wie sich Originalanbieter wehren
Grauimporte schmälern den Gewinn. Zu den Strategien der Originalanbieter gehören:
- Verknappung der Arzneimittel. In Billigländer wird nur genau so viel geliefert, wie dort für Patienten benötigt wird. Das löst unter Umständen auch politische Maßnahmen wie Exportverbote aus.
- Abschließen von Vertriebsbindungsverträgen mit Großhändlern, Kliniken und Apotheken.
- Untersuchen von Importen in der Handelskette, um Rechtsverstöße zu ermitteln und die »undichte Stelle«, die den Import möglich machte, zu ermitteln.
- In unterschiedlichen Ländern werden unterschiedliche Varianten des Arzneimittels angeboten: Andere Packungsgrößen, andere Darreichungsformen, vielleicht sogar andere Stärken oder andere Hilfsstoffe. Historisches Paradebeispiel ist Euglucon®.
- In Billigländern wird das Arzneimittel nicht angeboten. Das hat auch schon Deutschland getroffen, wenn die frühe Nutzenbewertung nicht im Sinne des Herstellers ausging. Beispiel: Canagliflozin gegen Diabetes.
Legal und legitim?
Das Geschäft von Importeuren ist durch die Gegenmaßnahmen erschwert. Es handelt sich beim Grauimport immer um einen Spotmarkt, das heißt, es gibt keine durchgehende Verfügbarkeit. Wenn nicht legal eingekauft werden kann, kommt es gelegentlich zur »Zusammenarbeit« mit Kriminellen. Betrachtet man Arzneimittelfälschungen über längere Zeit, zeigt sich, dass in vielen Fällen Grauimporte den Weg gefälschter Ware in die normale Vertriebskette öffnen.
2011 wurde aufgedeckt, dass AIDS-Medikamente,die von einem Pharmaunternehmen für Afrika gespendet worden waren, in Schleswig-Holstein umgepackt und als Grauimporte angeboten worden waren.
Einer der größten Skandale fand 2014 statt. Importeure kauften bei Großhändlern in Italien das Brustkrebsmittel Herceptin® ein. Allerdings wurde Herceptin® in Italien gar nicht über den Großhandel angeboten, nur im Direktvertrieb an Kliniken, und genau da kam das Mittel her – es war von kriminellen Banden in Krankenhäusern gestohlen worden. Im Gefolge musste zumindest ein Importeur noch weitere Maßnahmen ergreifen: Er rief über 130 Produkte zurück, bei denen er nicht sicher sein konnte, dass es sich um legale Ware handelte.
In Einzelfällen wurde Importeuren selbst auch kriminelles Verhalten attestiert – Anfang 2025 wurde das Verfahren um Firma Lunapharm nach zehn Jahren mit einem Gerichtsurteil beendet. 2024 fand ein 14 Jahre dauernder Prozess gegen einen Importeur ein Ende, der über eine zypriotische Tochterfirma Arzneimittel aus der Türkei als EU-Ware umgelabelt hatte. Hier blieb die Firma selbst ungeschoren, sieben ehemalige Mitarbeiter nahmen die Schuld auf sich und kamen mit Geldbußen davon. Es wäre hilfreich, wenn solche Gerichtsverfahren zügiger durchgeführt werden könnten, im Grunde stehen Menschenleben auf dem Spiel.
Nicht alle Importeure fallen in gleichem Maße durch Verwicklung in kriminelle Machenschaften auf. Neben den Marktanteilen der einzelnen Firmen trägt dazu sicherlich auch bei, dass manche Anbieter lieber die Finger von zweifelhaften Geschäften lassen. Leider ist es in der Apotheke nicht möglich, gezielt pharmazeutische Bedenken gegenüber Importeuren, die als schwarze Schafe gelten, geltend zu machen.
Neben illegalen Praktiken gibt es auch andere Probleme: Etliche hochpreisige Arzneimittel unterliegen besonderen Lager- und Transportbedingungen. Hier ist jeder Umweg heikel. Manche Patienten werden durch Packungen, die offenkundig nicht dem Original entsprechen oder zusammengestückelt aussehen, verunsichert. Wenn es zu Arzneimittelrückrufen kommt, hinken die Importeure oft eine Woche hinterher, vermutlich, da sie nur über die Fachpresse informiert werden und dann zunächst herausfinden müssen, ob ihre Ware überhaupt betroffen ist.
Importförderung
Im Sozialgesetzbuch V, §129(1) Absatz 2 ist die bevorzugte Abgabe von Grauimporten vorgeschrieben, wenn sie relevant billiger sind. Importe und Originale gelten grundsätzlich als identisch. Damit kann die Arztpraxis auch mit einem Aut-Idem-Kreuz einen Import nicht verhindern. Leider reicht es nicht aus, die Verkaufspreise zu vergleichen, da auch die an die Kassen abzuführenden Herstellerrabatte berücksichtigt werden müssen. Es hilft nichts, wenn ein Arzneimittel 10 Euro billiger ist, der Herstellerrabatt jedoch 10 Euro geringer als beim Vergleichsprodukt.
In der Pharmazentraldatei tummeln sich aber auch etliche Importe, die zum Beispiel bei einem Arzneimittelpreis in Höhe von 300 Euro gerade einmal einen Cent billiger sind. Hier vertrauen die Importeure auf den Preisanker-Effekt: Die Praxissoftware sucht ohne ärztliches Zutun das billigste Mittel aus, der Arzt setzt damit einen Preisanker. Die Apotheke darf den Preisanker nur überschreiten, wenn zu diesem Preis nichts erhältlich ist. Dazu kommt eine umfangreiche Dokumentationspflicht.
Importe von Medizinprodukten in der Apotheke
Im Unterschied zu Arzneimitteln sind bei Medizinprodukten Rabatte auf Großhandelsebene üblich. Das wirkt sich auch auf das Geschäft mit Grauimporten aus.
Blutzuckerteststreifen
Teststreifen von Importeuren werden oft zu teureren Einkaufspreisen als Originalware angeboten. Da Anbieter ihre Preisempfehlungen frei festlegen können, weisen Importeure oftmals dennoch günstigere Verkaufspreise als das Original aus. Dies ist eine Methode, um auf Rezepten zu landen. Andere Methoden sind die geschickte Wahl von Produktnamen und das Angebot von Großpackungen. Für Apotheken sieht die Situation bei Teststreifen auf Kassenrezept so aus: Vertraglich sind zwei oder drei Produktgruppen mit festen Preisen vereinbart. Das bedeutet: Ob Streifen vom Originalanbieter oder vom Importeur abgegeben werden, macht für die Kassen exakt 0 Cent Unterschied aus. Die beste wirtschaftliche Strategie für die Apotheke ist dann, das im Einkauf günstigste Produkt abzugeben – und das ist oftmals nicht der Grauimport.
Verbandmittel
Auch bei Verbandmitteln sind Importe im Einkauf oftmals teurer als Originale, zumindest, wenn Einkaufsrabatte erzielt werden können. Da Abrechnungspreise oft auf Basis der Listeneinkaufspreise vertraglich vereinbart sind, ist der Import für die Krankenkasse dennoch etwas günstiger als das Original. Es gab eine Empfehlung des Apothekerverbandes, insbesondere in Fällen, in denen der Import nicht verfügbar ist, die Pharmazentralnummer des abgegebenen Produktes aufzudrucken und den Verkaufspreis so anzupassen, dass der Krankenkasse keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Bei Medizinprodukten gibt es auch Pseudo-Importeure. Das Geschäftsmodell geht so: Originalware wird in Deutschland mit Rabatt eingekauft. Auf die Ware kommt ein Aufkleber mit Strichcode und Angaben zum Vertreiber, und sie wird so weiter verkauft. Der Listeneinkaufspreis liegt unter dem des Originals, dafür werden Apotheken keine Rabatte gewährt. Wenn Originalanbieter ihre Listenpreise absenken und dafür weniger Rabatte gewähren würden, wäre diesem parasitären Geschäftsmodell der Boden entzogen.